Beispieltext

Wertvolle teuer zu kaufende Digital-Weiterbildung als Geschenke für meine Freunde, für welche heute noch über 65K+ CHF zu bezahlen wären.


Freunde wird nach dem Urheberrecht folgendermassen definiert: Menschen, mit denen ich regelmässiger in Kummunikation stehe.

Das sind weniger als 1 % der Menschen, wo ich kenne.

  • Also denen ich www.goldteam.ch über E-Mail, Facebook, mündlich, usw. empfohlen habe.
  • Oder denen ich elektronisch oder von Hand meinen Flyer: "Klagemauer TV www.kla.tv und 50 beste mir bekannten Webseiten" geschenkt habe.

Du darfst dich bei mir melden. Ich gebe dir dann nach 3 Wochen herum, in denen wir regelmässig Kommunizierten irgendwie, den VIP-Zugang. Egal oder Männlein oder Meiblein. Die Chemie muss passen, also.

Weiterverschenken darfst DU sog. Freund meine teuer gekaufte Weiterbildung allerdings rechtlich gesehen nicht.

Du darfst dir als sog. Freund NUR eine Kopie machen, das ist alles. Das ist nach dem Copyright-Gesetz erlaubt.

DIE ZUGÄNGE SIND LIMITIERT AUF MAXIMAL 15 SOG. FREUNDE. MEHR SOG. FREUNDE HAT MAN IM LEBEN NICHT, ALSO. EGAL ODER MÄNNLEIN ODER WEIBLEIN.


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